§1 Geltungsbereich

Für sämtliche Verträge zwischen dem Kunden und der Firma Partytrailer24, Philipp Johnen, Erzberger Straße 85-87, 41061 Mönchengladbach (nachfolgend PT24 genannt) vertreten durch ihren Geschäftsführer Philipp Johnen, gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von PT24 ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

§2Allgemeines 

§2.1 Buchungen

Alle Buchungen sind bindend; ein gültiger Mietvertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch PT24 zustande. Der Abschluss eines Mietvertrages sowie Änderungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Inhalt und Umfang des Mietvertrages wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Angebotsunterlagen, etwaige Fehler in Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen, Homepage oder sonstigen Dokumentationen von PT24 sind rechtlich unbeachtlich, entsprechende Haftung gegenüber Kunden resultiert hieraus nicht. Insbesondere sind diese Unterlagen nicht als Angebot im Rechtssinne zu verstehen, sondern gerade unverbindlich und freibleibend. Sowohl bei Mietbeginn als auch bei der Mietrückgabe muss das Material vom Mieter gereinigt werden. Nicht ordnungsgemäß rückgeführtes Material wird in Rechnung gestellt. Pauschal wird für die Reinigung €350,- netto in Rechnung gestellt.

§2.2 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch von PT24 für jede einzelne Leistung, mit Abschluss der Buchung, sobald diese erbracht wurde. PT24 behält sich vor, zusätzlich eine Kaution zu erheben, die bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstandes zurückgezahlt wird. 

§2.3 KOSTEN BEI RÜCKTRITT

Tritt der Kunde von einem bereits bestehenden Vertrag zurück, so ist PT24 berechtigt – wenn nicht anders schriftlich vereinbart – nachweislich entstandene Kosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Bei Rücktritt von Miet- und Serviceverträgen zahlt er jedoch mindestens die nachfolgend angegebenen Sätze.

a)   20% des Nettomietpreises zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer bis 30 Arbeitstage vor Mietbeginn

b)   50% des Nettomietpreises zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer bis 15 Arbeitstage vor Mietbeginn

c)   80% des Nettomietpreises zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer bis 3 Arbeitstage vor Mietbeginn

d)   90% des Nettomietpreises zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Stornierungen später als 3 Arbeitstage vor Mietbeginn

Teilstornierungen werden pro rata berechnet.

§2.4 HONORARKÜRZUNGEN

Honorarkürzungen aufgrund ersparter Aufwendungen werden von PT24 ausgeschlossen.

§2.5 GEMA / BEHÖRDEN / VERSICHERUNG / GENEHMIGUNGEN

Der Kunde ist für sämtliche anfallenden Gebühren, Versicherungen, Genehmigungen und Steuern zuständig (z.B. GEMA, Vergnügungssteuer, Veranstalter-Haftpflichtversicherung usw.).

§2.6 EIGENTUMSRECHT UND URHEBERSCHUTZ

Alle Leistungen von PT24 (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.) – auch einzelne Teile daraus – bleiben Eigentum von PT24. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht zur einmaligen Nutzung oder zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit PT24 darf der Kunde die Leistungen von PT24 nur selbst, ausschließlich in Deutschland und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.

§2.7 LEISTUNGSABWEICHUNGEN VOM VERTRAG

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt PT24 dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. PT24 ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

§2.8 TRANSPORT UND ABHOLUNG

Die Anlieferung zum und die Abholung von dem durch den Kunde angegebenen Ort erfolgt durch PT24. Der Kunde hat einen Stellplatz auf privatem Gelände vorzuweisen. Die Lieferung erfolgt zwischen 10:00h und 12:00h, die Abholung erfolgt bis 10:00h. 

§2.9 HANDLING

Auf- und Abbau sowie Verteilen und Einsammeln der Mietgegenstände sind in unserem Angebot nicht enthalten, solange nicht anders vereinbart. Diese Leistungen übernehmen wir gerne gegen gesonderte Berechnung. Die Mietgegenstände sind vor und nach der Nutzung sauber zu machen. 

§2.10 ABBILDUNGEN / FOTOS

Abbildungen in Katalogen, Broschüren, Mailings sowie in Internetseiten und Multimediapräsentationen auf CD/DVD können von der Wirklichkeit abweichen. Dies gilt besonders für Farbunterschiede, die nicht immer völlig ausgeschlossen werden können.

§2.11 COPYRIGHT / URHEBERRECHT

Sämtliche Inhalte und Gestaltungsformen sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche unberechtigte Nutzung, insbesondere durch Nachdruck oder Vervielfältigung, werden gerichtlich verfolgt. Die Übernahme des Inhalts oder von Auszügen daraus für gewerbliche, private oder andere Zwecke sind verboten. Für Satz- und Formfehler redaktioneller oder technischer Art wird keine Haftung übernommen und kein Schadenersatz geleistet. 

§2.12 GERICHTSSTAND

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Gericht, in dessen Bezirk PT24 seinen Sitz hat.

§3 Mietmaterial

§3.1 QUALITÄT DES MIETGUTES

PT24 ist verpflichtet, bestelltes Mietgut mittlerer Art und Güte zu liefern. PT24 ist berechtigt, bestelltes Mietgut durch gleichwertiges oder besseres Mietgut zu ersetzen, falls PT24 – aus welchen Gründen auch immer – nicht in der Lage ist, das bestellte Mietgut zu liefern.

§3.2 INFORMATIONSMATERIAL

Sämtliche Angaben über Mietgegenstände, die in Prospekten, Verzeichnissen oder Unterlagen jeglicher Art enthalten sind, soweit sie technische Leistung, Betriebseigenschaften oder Verwendbarkeit betreffen, sind unverbindlich, soweit die einzelnen Angaben nicht schriftlich durch PT24 bestätigt worden sind. PT24 steht nicht für die Richtigkeit von Herstellerangaben ein.

§3.3 WEITERGABE AN DRITTE / BEFÖRDERUNG

Eine Vermietung und Weitergabe des Mietgegenstandes an Dritte und/oder das Befördern und Betreiben des Mietgegenstandes ohne schriftliche Genehmigung der Firma PT24 ist untersagt. Für sämtliche Folgeschäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Auflage resultieren, haftet der Kunde in vollem Umfang. 

§3.4 MIETZEITRAUM / ÜBERZIEHUNG

Die Miete beginnt an dem Tage, an welchem dem Kunde der Mietgegenstand ausgehändigt worden ist, und endet zu dem Zeitpunkt, der als Rückgabetermin angegeben wurde. Wir behalten uns vor, bei Überziehung dieses Termins Ausfallkosten in Höhe des täglichen Mietpreises zu berechnen und ggf. einen darüberhinausgehenden Schaden zu liquidieren. Auf § 546a BGB wird Bezug genommen. Sind wir gezwungen, die Rückgabe von Mietgegenständen anzumahnen, haben wir das Recht, ab der ersten Mahnung einen Mahnbetrag von jeweils 10 € pro Mahnung zu erheben. Die Preise der jeweils gültigen Preisliste verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten jeweils für die Miete von bis zu drei Kalendertagen oder einem Wochenende, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

§3.5 VERWENDUNGSZWECK & FUNKTIONSPRÜFUNG

Der Kunde ist verpflichtet, den Vermieter über den beabsichtigten Verwendungszweck genauestens zu informieren. Der Kunde ist verpflichtet, sich bei Übernahme oder vor Inbetriebnahme der Mietsache und des Zubehörs von deren einwandfreiem Zustand, richtiger Funktion und Vollständigkeit zu überzeugen. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, vor der beabsichtigten Inbetriebnahme die Geräte vollständig zu erproben. Die Übernahme der Mietsache gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes. Wenn und soweit der Mietgegenstand einer speziellen Behandlung bedarf (z.B. gem. Betriebsanleitung o.ä.) verpflichtet sich der Kunde, den Mietgegenstand ausschließlich durch Personen bedienen zu lassen, die einen ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache sicherstellen können. Die Mietgegenstände sind vor und nach Gebrauch zu säubern. 

§3.6 HAFTUNG FÜR MIETOBJEKTE UND VERSICHERUNGSSCHUTZ

Der Kunde haftet ab Erhalt des Mietgutes bis zur Rückgabe für jede Beschädigung oder den Verlust des Mietgegenstandes unabhängig davon, ob die Beschädigung oder der Verlust durch den Kunden selbst oder einen Dritten verursacht worden ist. Der Kunde tritt etwaige Schadenersatzansprüche gegen Dritte auf Verlangen an PT24 ab. Alle Mietgegenstände sind grundsätzlich nicht versichert. Der Kunde haftet für Mietgegenstände in vollem Umfang mit dem Wiederbeschaffungswert für sämtliche Schäden und Verluste sowie hierdurch evtl. entgangene Mieteinnahmen, auch wenn die Schäden nicht von ihm selbst, sondern z.B. von seinen Gästen, Personal, unbekannten Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht wurden. Für Transportschäden und entstandene Schäden vor Ort insbesondere durch unsachgemäße Handhabung der Mietsache durch den Kunden übernimmt der Vermieter keine Haftung. Reparatureingriffe des Kunden sind nicht zulässig. Die Haftung für eine Mietsache beginnt, sobald der Mietgegenstand am angegebenen Lieferort zum vereinbarten Zeitpunkt eingetroffen ist oder die Ware abgeholt und verladen ist – auch wenn der Kunde nicht vor Ort ist oder die Übernahme durch Erfüllungsgehilfen erfolgt. Mietgegenstände gelten als ordnungsgemäß zurückgeben, sobald diese in den Geschäftsräumen von PT24 gezählt, gereinigt und geprüft wurden und keine Beanstandungen vorliegen. PT24 ist verpflichtet, binnen 14 Tagen nach Rückgabe einer Mietsache den Kunden über etwaige Schäden und Verluste zu informieren.      

§3.7 ANZEIGEPFLICHT BEI SCHÄDEN

Der Kunde hat eventuelle Schäden, die die weitere und sofortige Benutzung der Mietsache erschwert oder unmöglich macht, unverzüglich schriftlich zu melden. Transportschäden wie auch alle anderen evtl. Schäden, wie z.B. Kratzer an den Geräten, sind dem Vermieter bei der Rückgabe anzuzeigen.

§3.8 AUSFÄLLE / STROMVERSORGUNG

Für evtl. Ausfälle übernehmen wir keine Haftung. Der Kunde hat für ausreichende und VDE-gerechte Stromversorgung zu sorgen. Sollte dies nicht sichergestellt sein, behalten wir uns vor, den Mietvertrag aufzulösen und die darin aufgeführten Geräte nicht auszuhändigen bzw. in Betrieb zu nehmen. Die Miete wird in solch einem Fall in vollem Umfang berechnet.

§3.9 ZUSTAND BEI RÜCKGABE

Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand in dem Zustand zurückzugeben, indem er ihn erhalten hat. (Fotodokumentation vor und nach Gebrauch wird empfohlen) Für defekt zurückgebrachte Geräte berechnen wir die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert, wenn eine Reparatur unmöglich oder unverhältnismäßig ist. Bei defekten Glühkörpern behalten wir uns vor, den Zeitwert zu berechnen. Bei verschmutzten Mietgegenständen berechnen wir die Reinigung nach Aufwand, solange nichts anderes vereinbart ist.

§3.10 ZELTE

Pavillons sind bei einer Windstärke ab 20km/h abzubauen. Ebenso bei starken Regenfällen und Sturm. Pavillons dürfen nicht über Nacht aufgebaut bleiben. Pavillons sind mit Gewichten zu stabilisieren und müssen bei Nässe offen in den Trailer gelegt werden, sodass die Möglichkeit zur Trocknung besteht.

§4 Haftung & Schadenersatz 

§4.1 ERFÜLLUNGSGEHILFEN

PT24 haftet nicht für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer. 

§4.2 REKLAMATION

Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich nach Leistung durch PT24 schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadenersatzanspruch gegen PT24 der Höhe nach – gleich aus welchem Rechtsgrunde – auf die vereinbarte Miete oder Honorar der mangelhaften Sache beschränkt ist. Ein Schadenersatz ist nur möglich, wenn PT24 die Möglichkeit eingeräumt wird, den Mangel zu beseitigen.

§4.3 HAFTUNG NACH VERTRAGSVEREINBARUNG

Die Haftung von PT24 richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadenersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrunde – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch PT24.

§4.4 SCHÄDEN DURCH DEN MIETGEGENSTAND

Für durch unsere Geräte entstandene Schäden können wir nicht haftbar gemacht werden, wenn diese auf unsachgemäße Handhabung zurückzuführen sind.

§4.5 SCHÄDEN BEIM VERLADEN

PT24 übernimmt keine Haftung für jegliche Art von Schäden, die beim Beladen oder Entladen entstehen. Hieraus entsteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Mietminderung der gemieteten Sache.   

Mit Erscheinen dieser AGBs verlieren alle vorherigen Fassungen ihre Gültigkeit. Es gilt für mit PT24 abgeschlossene Verträge deutsches Recht.